Neues Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten verabschiedet

Die Balearen-Regierung hat neue Regelungen zur Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca verabschiedet. Diese Maßnahmen betreffen bestehende Gebäude, Bauten, Anlagen und Nutzungen auf dem Land, bei denen keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der städtischen Legalität mehr notwendig sind.

Die Legalisierung ist für einen Zeitraum von drei Jahren möglich, wobei jedes Consell Insular das Verfahren nur einmal umsetzen und im Amtsblatt veröffentlichen darf.

Für verschiedene Arten von Grundstücken gelten unterschiedliche Vorschriften. Gebäude in geschützten ländlichen Gebieten, wie ANEI oder ARIP, müssen vor dem 10. März 1991 errichtet worden sein. Für andere ländliche Grundstücke gilt, dass die öffentliche Verwaltung kein Verfahren gegen sie einleiten kann. Ausgenommen von der Legalisierung sind jedoch Gebäude in öffentlichen Bereichen, in der Küstenzone oder solche, die eine vorherige Erklärung von allgemeinem Interesse erfordern.

Der Prozess zur Legalisierung wird von der betroffenen Partei bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingeleitet. Hierbei muss ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden, begleitet von einem technischen Projekt, das auch Umweltmaßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Wassereffizienz des Gebäudes umfasst.

Es fallen Gebühren an, die sich nach den Kosten des zu legalisierenden Gebäudes richten: 10 % im ersten Jahr, 12,5 % im zweiten Jahr und 15 % im dritten Jahr. Diese Gebühren werden im Beschluss zur Legalisierung festgelegt. Die Gemeinde hat sechs Monate Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Bei einer fehlenden Entscheidung gilt der Antrag als abgelehnt.

Nach Abschluss der Legalisierung ist es nicht möglich, eine touristische Lizenz für das betreffende Objekt zu beantragen.

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